Brandverhalten

Das Brandverhalten eines Bauteils wird nach DIN 4102 durch die Einteilung in Baustoffklasse und Feuerwiderstandsklasse beschrieben.

Baustoffklasse

Das Brandverhalten eines Stoffes wird eingeteilt in

nichtbrennbare Baustoffe (A)

  • nichtbrennbare Baustoffe ohne Anteile brennbarer Baustoffe (A1)
  • nichtbrennbare Baustoffe mit Anteilen brennbarer Baustoffe (A2)

brennbare Baustoffe (B)

  • schwerentflammbare Baustoffe (B1)
  • normalentflammbare Baustoffe (B2)
  • leichtentflammbare Baustoffe (B3)

Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.

Feuerwiderstandsklasse

Der Feuerwiderstand eines Bauteils wird daran bemessen, wie lange es im Brandfall seine Funktion behält. Funktionen können sein

  • Tragfähigkeit
  • Raumabschluss
  • Wärmeisolation
  • Rauchdichtigkeit

Die Dauer wird nach DIN 4102 im Brandversuch ermittelt und in Klassen eingeteilt

  • F0: Das Bauteil erfüllt im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion
  • F30: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 30 Minuten seine Funktion
  • F60: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 60 Minuten seine Funktion
  • ..... und so fort.

Der Buchstabe F kann auch nach Bauteil differenziert werde, z.B. T30 für eine F30-Tür, S90 für ein F90-Brandschott. Das Anhängen der Baustoffklasse kann das Bauteil weiter spezifizieren. T30-B bezeichnet eine F30-Tür aus brennbaren Baustoffen.

Prüfzeugnisse

Angaben zu Feuerwiderstandsklasse und Baustoffklasse müssen mit gültigen Prüfzeugnissen nachgewiesen werden. Auch bei gültigen Prüfzeugnissen führen Durchdringungen im Doppelboden, beispielsweise Bohrungen bei Lüftungsplatten, automatisch zum Erlöschen jeder Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse. Das Brandverhalten wird im Brandversuch ermittelt und nach DIN 4102 eingeteilt. Unterschieden werden Baustoffklasse und Feuerwiderstandsklasse.

Ab Baustoffklasse B2 unterhält ein Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache wegfällt. Achten Sie darauf: Häufig werden dennoch Doppelbodenplatten der Baustoffklasse B2 angeboten. Durchdringungen im Doppelboden führen zum Erlöschen der Einstufung in eine Feuerwiderstandsklasse.