Der Doppelboden besteht aus einzelnen Doppelbodenplatten und einer geeigneten Unterkonstruktion aus Doppelbodenstützen oder aus miteinander verschraubten C-Profilen.
Die einzelnen Plattenelemente sind nicht miteinander verbunden. Wird eine Doppelbodenplatte belastet, kann eine benachbarte Platte von dieser Last nichts aufnehmen. Die Lasten werden nicht gleichmäßig in den Rohboden übertragen sondern punktuell über einzelne Doppelbodenstützen.
Die entscheidende Größe für Doppelboden ist daher die Punktlast. Als Punktlast im Sinne der EN 12825 ist definiert ein Prüfstempel mit einer Auflagefläche von 25 x 25 mm.
Überlegung zur Flächenlast von Doppelbodenanlagen
Häufig anzutreffende Angaben zur Flächenlast von Doppelbodenanlagen sind schlicht unsinnig. Hierzu folgende kurze Überlegung:
Ein Würfel mit Kantenlänge 1 m, glatten Wänden und einer Gewichtskraft von 15 kN liegt auf einer Doppelbodenfläche, die Würfelmitte genau über einer Doppelbodenstütze. Der Doppelboden soll angeblich dimensioniert sein für eine Flächlast von 15 kN pro qm. Alles in Ordnung, oder?
Wie nebenstehende Skizze zeigt liegt der Würfel auf vier Doppelbodenplatten. Jede Doppelbodenplatte biegt sich unter der Last durch, ist also im Grunde elastisch ähnlich einem Gummi. Wohin wird der größte Teil der Gewichtskaft übertragen? Natürlich in die eine Stütze, die genau unter dem Würfel steht. Ein Stütze M20 hat eine Nennpunktlast von 4 kN und eine Versagenslast > 12 kN, eine Stütze M16 hat eine Nennpunktlast von 3 kN und eine Versagenslast > 7 kN.
Also Vorsicht bei Angaben zur Flächenlast von Doppelböden!
EN 12825
Aus guten Grund regelt die Europäische Norm EN 12825 von August 2001 die Angaben zum Lastverhalten. Laut der EN 12825 ist die Bruchlast das wesentliche Kriterium für die Klassifizierung. Alle anderen Belastungsmerkmale beziehen sich auf die Bruchlast.
Die Nutzlast ist definiert als Belastbarkeit, die sich durch Division der Bruchlast durch den Sicherheitsfaktor ergibt. Für den Sicherheitsfaktor gibt es zwei Klassen: 2,0 und 3.0. Die Bruchlast wird auch als Versagenslast und die Nutzlast auch als Lastannahme bzw. Nennlast bezeichnet. Ein Versagen ist der Zustand, in dem eine Durchbiegung des Elementes sich weiter fortsetzt, ohne dass eine weitere Steigerung der Prüflast erfolgt.
Doppelböden werden nach Bruchlasten wie folgt klassifiziert:
Elementklasse | Bruchlast | Sicherheitsfaktor | Nutzlast | Beispiel für Anwendungsbereich |
1 | ≥ 4 kN | 2,0 | ≥ 2 kN | Büro ohne Publikumsverkehr und ohne schwere Einrichtungen |
2 | ≥ 6 kN | 2,0 | ≥ 3 kN | Büro mit Publikumsverkehr |
3 | ≥ 8 kN | 2,0 | ≥ 4 kN | EDV-Räume, Konferenzräume, Schulungsräume |
4 | ≥ 9 kN | 2,0 | ≥ 4,5 kN | EDV-Räume |
5 | ≥10 kN | 2,0 | ≥ 5 kN | Werkstätten, Lagerräume, Bibliotheken |
6 | ≥ 12 kN | 2,0 | ≥ 6 kN | Industriebereiche mit hohen Lasten |
In unserer Lasttabelle finden Sie den Doppelbodentyp für Ihre Lastforderung.